Gesetze / Grunderwerbsteuergesetz

GrEStG

§ 14 Entstehung der Steuer in besonderen Fällen

Stand: 10.06.2019

SteuerrechtBund56 Entscheidungen

Die Steuer entsteht,

1.
wenn die Wirksamkeit eines Erwerbsvorgangs von dem Eintritt einer Bedingung abhängig ist, mit dem Eintritt der Bedingung;
2.
wenn ein Erwerbsvorgang einer Genehmigung bedarf, mit der Genehmigung.
§ 13 § 15